Das E Rezept kommt 2024

18.12.2023 21:51

Liebe Patienten,

 

ab 01.01.2024 wird für uns die Ausstellung des sogenannten „E- Rezeptes“ verpflichtend. Das heißt, dass man zukünftig keinen Ausdruck mehr erhält, sondern nach Ausstellung des Rezeptes dieses mit der Krankenkassenkarte in der Apotheke einlösen kann. Dies hat für Patienten unter anderem den Vorteil Dauermedikamente auch aus der Ferne bestellen zu können ohne den Papierausdruck in der Praxis abholen zu müssen. Um einen möglichst reibungslosen Ablauf zu ermöglichen und die Vorteile entsprechend nutzen zu können, ist es jedoch wichtig einige Regeln zu beachten.

 

Der Weg zum E Rezept:

 

  1. Die Praxis stellt ein E Rezept aus uns speichert dieses automatisch in der sogenannten Telematikinfraktur (TI). Dazu ist es unbedingt notwendig, die Krankenkassenkarte zuvor einmalig in der Praxis im jeweiligen Quartal eingelesen zu haben.

 

  1. Der Patient oder ein Angehöriger geht mit der Krankenkassenkarte in eine Apotheke und kann das „E Rezept“ dort abrufen.

Wichtig: Die Krankenkassenkarte ist der Schlüssel zur Telematikinfraktur und zwingend erforderlich.

Ohne diese kann die Apotheke nicht auf das Patientenkonto zugreifen!

 

  1. Die Apotheke ruft die Rezepte in der TI ab und händigt das entsprechende Medikament aus.

 

Sollte also absehbar sein, dass im Laufe des Quartals die Verordnung eines Medikamentes notwendig wird, muss die Krankenkassenkarte zuvor einmalig in der Praxis eingelesen werden. Wir empfehlen dies zu Beginn eines Quartals duchzuführen.

 

Neben der Einlösung durch Vorlage der Krankenkassenkarte in der Apotheke besteht alternativ auch die Möglichkeit, das Rezept über eine App auf dem Handy hochzuladen und einzulösen. Dies wird jedoch aktuell nur sehr wenig genutzt.

Sollte die Umsetzung in der Startphase noch etwas holprig sein, bitten wir vorab um Verständnis, da sich die Abläufe erst einspielen müssen.

Für Rückfragen zu den Apps, zum E- Rezept und dessen Sinnhaftigkeit stehen Euch die Krankenkassen gerne zur Verfügung.

 

 

Deswegen gilt- bei jedem Praxisbesuch Krankenkassenkarte einpacken! ;)

 

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